Die überwiegende Mehrheit der Krankenhäuser in Bayern liegt in öffentlicher Trägerschaft. Hintergrund ist die Säkularisation zu Beginn des 19. Jhd., durch die in Bayern das reiche Ordensleben ein jähes Ende fand. Die Klöster wurden aufgehoben, das Vermögen zugunsten des Staates enteignet und das Krankenhauswesen verstaatlicht.
Eine Wende kam erst im Jahr 1825 mit der Machtübernahme von König Ludwig I., der den katholischen Orden wieder positiv gegenüberstand und die Wiedererrichtung der Orden förderte. Nur unter vielen Schwierigkeiten konnten sich die Ordensgemeinschaften wieder in Bayern ansiedeln. Das Verhältnis zu der staatlichen Seite blieb jedoch noch viele Jahre angespannt. Die Verarmung der Gesellschaft im 19. Jhd. im Zuge der Industrialisierung förderte kirchliche Initiativen, um die schlimmste Not zu lindern. Im katholischen Bereich entstanden viele Pflegeorden, deren Mitgliedern die Pflege der Kranken in den Krankenhäusern übertragen wurde, ohne selbst in der Trägerschaft zu stehen.
Der erste Weltkrieg mit seiner hohen Zahl an Verwundeten förderte die Gründung von weiteren Lazaretten und Krankenhäusern, die nun auch von Krankenpflegeorden vorgenommen wurden. Die Krankenpflegeorden engagierten sich bereits früh für eine qualitative Krankenpflegeausbildung. Neben den theoretischen Unterweisungen wurde großer Wert auf das intensive Praktizieren in der Pflege gelegt, wofür die ordenseigenen Krankenhäuser ideale Voraussetzungen boten.
Neben den Ordensleuten nahm in der Krankenpflege die Zahl der „weltlichen Schwestern“ immer mehr zu. Die Frauen außerhalb der Ordensgemeinschaften forderten, die Krankenpflege als anerkannten Ausbildungsberuf zu etablieren. So wurden verstärkt gesetzliche Regelungen erlassen.
Durch diese zunehmenden gesetzlichen Regulierungen sahen sich die religiösen Gemeinschaften in ihren bisherigen Tätigkeiten bedroht. Um die gemeinsamen Interessen zu vertreten und sich gegenseitig zu stärken, regte der Münchner Caritasverband die Gründung eines Landesverbandes an. Am 19. Februar 1920 fand die Gründungsversammlung des „Verbandes katholischer Krankenpflegeorden in Bayern“ statt.
Waren bei der Gründungssitzung nur 7 Ordensleute anwesend, so gehörten bereits im Dezember 1920 17 Ordensgemeinschaften mit über 5000 Pflegepersonen dem Verband an, die in den Folgejahren noch weiter stiegen: 1931 gehörten 20 Ordensgemeinschaften dem Verband an, die insgesamt bereits über 19 000 Ordensleute vertraten.
Seit Beginn des Verbandes wurden vielfältige Themen behandelt: Fragen über das Steuerwesen, die Gestellung der Schwestern, der staatlichen Zuschüsse und bis heute immer wieder die Regelung der Krankenpflegeausbildung und der Finanzierung. So wiederholt sich die Kritik, dass die Finanzierung der Tätigkeit in den Krankenhäusern unzureichend sei, vom heutigen DRG-System, über die „Pflegesätze“, oder bis zu den zunächst so bezeichneten „Verpflegesätzen“.
Auch den Wandel von der Krankenpflege durch Ordensleuten hin zu dem verstärkten Einsatz von weltlichen Pflegekräften gestaltete der Verband aktiv mit. Bereits 1931 schrieb Pater Theodor Götz, Schriftführer des Verbandes: „Es ist zu wünschen, dass die weltlichen Pflegerinnen von Seiten der Ordensschwestern und Ausbildungsschulen mehr Unterstützung finden als bisher, namentlich durch möglichst billige, womöglich kostenlose Ausbildung und durch Arbeitsgelegenheit in den [Kranken-]Anstalten.“
Im Rückblick auf die Zeit des Nationalsozialismus sagte 1970 der damalige Vorsitzende Pater Simpert Kienle: „In der Zeit von 1933 an sind die Protokolle aus begreiflichen Gründen sehr knapp und vorsichtig gehalten.“ Von dem herrschenden Klima zeugt etwa ein Brief von Schriftführer Pater Theodor Götz an den Vorsitzenden des Verbandes vom 24. Oktober 1934: „Vielleicht ist es gut, wenn wir uns vor der Mitgliederversammlung kurz treffen, damit wir uns über alles einig sind, falls ein Delegierter der politischen Polizei zur Mitgliederversammlung kommen sollte.“
Erst im Februar 1948 fand nach dem Krieg die erste Mitgliederversammlung des Verbandes statt. Auf der Tagesordnung stand das Thema Pflegesätze, denn „mit den jetzigen Sätzen können wir nicht mehr bestehen“. Verbandsseitig wurden Überlegungen angestellt, wie der tatsächliche Aufwand der Krankenhäuser dokumentiert und gegenüber den Krankenkassen dargestellt werden konnte. Anderseits wurde im selben Jahr an die Mitglieder kommuniziert: „Da die erhoffte Erhöhung des Pflegesatzes bei der angespannten Lage der Krankenkassen auch nur beschränkt sein kann, ist zugleich äußerste Sparsamkeit im ganzen Krankenhausbetrieb notwendig“.
In den folgenden Jahren war der Verband immer weniger aktiv, so dass der Vorsitzende Prälat Karl Nißl mit der Einladung zur Mitgliederversammlung im April 1955 die Auflösung des Verbandes vorschlug. Er argumentiert, „dass die Aufgaben und Zwecke des Verbandes seit Jahren, besonders nach dem 2. Weltkrieg, von anderen Stellen, Verbänden und Organisationen übernommen und durchgeführt worden sind und laufend durchgeführt werden“. Diese beschäftigten sich mit den anstehenden Themen „meist auf breiterer Basis und sachkundiger, so dass ein weiteres Bestehen unseres Verbandes mehr oder weniger überflüssig ist.“ Zwar sind bei der Sitzung dann nur sieben Mutterhäuser vertreten – die anderen sind wohl in Erwartung der Verbandsauflösung ferngeblieben – diese halten dem Vorsitzenden jedoch entgegen, „dass keinerlei Arbeitsgemeinschaften für den Bereich der konfessionellen Anstalten existieren“. Sie lehnten die Auflösung des Verbandes ab und wählten Pater Wunibald Wendel, Vorstand der Krankenfürsorge des Dritten Ordens, zum neuen Vorsitzenden. Ihm gelang es, den Verband wieder zu beleben.
Zu der nächsten Mitgliederversammlung, die noch im Jahr 1955 einberufen wurde, finden sich dann 104 Personen ein. Die hohe Teilnehmerzahl lag mit Sicherheit auch an dem Besuch von Joseph Kardinal Wendel, Erzbischof von München und Freising, der in einer richtungsweisenden Rede für den Fortbestand des Verbandes plädierte und den „Zusammenschluss all derer [bestärkt], die in der Krankenpflege, in der Gesundheitsfürsorge tätig sind, damit die Kirche in ihren Gliedern ihren Auftrag erfüllen kann am kranken Menschen. Dieser Auftrag hat seine ganz klare christliche Prägung: die Menschen zu sehen mit Leib und Seele, das ist das Entscheidende.“
In den Folgejahren entfaltete der Verband eine ganze Reihe von Aktivitäten. Am 02. Dezember 1963 beschloss die Mitgliederversammlung die Umbenennung des Verbandes katholischer Krankenpflegeorden in „Katholischer Krankenhausverband in Bayern e. V.“. Eine Satzungsänderung legte außerdem fest, dass künftig der jeweilige Landes-Caritasdirektor zugleich stellvertretender Vorsitzender des Verbandes ist, ohne eigens gewählt zu werden.
Die Arbeit des Verbandes in den 70er und 80er Jahren war hauptsächlich geprägt durch die Auseinandersetzung mit den immer komplizierter werdenden gesetzlichen Bestimmungen für den Krankenhausbereich: Krankenhausfinanzierungsgesetz, Bundespflegesatzverordnung, Bayerisches Krankenhausgesetz und die Gesundheitsreformgesetze ab Ende der 80er Jahre.
Bis heute ist der Katholische Krankenhausverband ein kritischer Anwalt der Krankenhäuser gegenüber der Politik, damit neue Entwicklungen im Gesundheitssystem gemeinsam mit und nicht gegen die Krankenhäuser erfolgen. Neben der bayerischen Landesebene erfolgt dies in enger Verzahnung mit dem Katholischen Krankenhausverband Deutschlands e. V. ebenso in der Bundespolitik. Denn die frei-gemeinnützigen christlichen Krankenhäuser sind mit ihrer Orientierung am Gemeinwohl eine stabile Säule in der Daseinsvorsorge.
Aus der Tradition der Pflegeorden kommend, setzen sich die Katholischen Krankenhäuser für eine zukunftsfähige starke Pflege und interprofessionelle Zusammenarbeit ein. Gesundheitsversorgung sehen sie als einen Dienst am Menschen. Mit ihrem ganzheitlichen Heilungsansatz stellen sie Bedarf und Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt. Diese spezifischen Anliegen und Interessen seiner Mitglieder vertritt der Krankenhausverband neben den politischen und gesundheitspolitischen auch in den kirchlichen und gesellschaftlichen Gremien.
Die Vorsitzenden des Verbandes
1920 bis 1924
Geistlicher Rat Johann Pfaffenbüchler
Superior der Barmherzigen Schwestern in München
1924 bis 1925
Waldemar Hoffmann
Superior der Barmherzigen Schwestern in Augsburg
1925 bis 1930
Geistlicher Rat Johann Pfaffenbüchler
Superior der Barmherzigen Schwestern in München
1930 bis 1948
Geistlicher Rat Moritz Rieder
Superior der Franziskanerinnen von Mallersdorf
1948 bis 1955
Prälat Karl Nißl
Superior der Barmherzigen Schwestern in München
1955 bis 1967
Pater Wunibald Wendel
Vorstand der Krankenfürsorge des Dritten Ordens
1967 bis 1986
Pater Simpert Kienle
Vorstand der Krankenfürsorge des Dritten Ordens
1986 bis 1989
Pater Manuel Baderhuber
Vorstand der Krankenfürsorge des Dritten Ordens
1990 bis 2001
Frater Donatus Wiedemann
Provinzial der Barmherzigen Brüder Bayern
2001 bis 2004
Frater Richard Binder
Prior, Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, München
2004 bis 2019
Schwester Irmgard Stallhofer
Geschäftsführerin Klinikum Dritter Orden, München / Generaloberin, Schwesternschaft der Krankenfürsorge des Dritten Ordens
2019 bis dato
Dr. Rainer Beyer
Hauptgeschäftsführer, TGE - gTrägergesellschaft mbH für die Einrichtungen der Schwestern vom Göttlichen Erlöser