Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung setzt sich zusammen aus den Vertretern aller Mitgliedseinrichtungen. Sie ist das höchste Gremium des Verbands.
Die Mitgliederversammlung hat u.a. folgende Aufgaben:
- Wahl der/des 1. Vorsitzenden und des Vorstandes
- Festsetzung des Mitgliedsbeitrags
- Entscheidung über Satzungsänderungen, Zielvorgaben und Fragen der Verbandsarbeit von grundsätzlicher und allgemeiner Bedeutung
- Entgegennahme des Jahresabschlusses und des Rechenschaftsberichts des Vorstandes
- Entlastung des Vorstandes
Zur Mitgliedschaft bedarf es des schriftlichen Antrags des Trägers. Die Mitgliederversammlung tagt mindestens einmal im Jahr.